Die ambulante Nachsorge für die Patientin mit einer Tumorerkrankung beginnt immer mit der abgeschlossenen Primärbehandlung.
Die Nachsorgeuntersuchungen sollten in den ersten 3 Jahren vierteljährlich, im 4. und 5. Jahr halbjährlich und ab dem 6. Jahr jährlich erfolgen. Jährliche Krebsvorsorgeuntersuchungen werden selbstverständlich weiterhin parallel durchgeführt.
Bei jedem Termin wird eine ausführliche Anamnese erhoben, bei der vor allem nach neu aufgetretenen Beschwerden verschiedenster Art gefragt wird. Es folgt eine gründliche körperliche Untersuchung und Beratung.
Bei Patientinnen nach einer Brustkrebserkrankung finden zusätzlich jährliche Mammographien und Ultraschalluntersuchungen beider Mammae statt, die erkrankte Seite wird in den ersten drei Jahren bei den meisten Patientinnen sogar halbjährlich mammographiert und geschallt.
Bei Patientinnen nach einem Ovarialkarzinom oder nach einem Krebs der Gebärmutter führen wir bei jeder Nachsorgeuntersuchung auch eine gynäkologische Ultraschalluntersuchung durch.
Wenn keine Auffälligkeiten bestehen, müssen auch keine weiteren diagnostischen Maßnahmen geplant werden. Insbesondere ist es nicht sinnvoll, ohne einen besonderen Anlass Blutentnahmen mit der Bestimmung von Tumormarkern durchzuführen, weil solche Marker auch aus „harmlosen“ Gründen erhöht sein können und dann nur zu unnötiger Verunsicherung führen. Auch Untersuchungen wie Ultraschall des Abdomen oder Röntgenaufnahmen der Lunge gehören nicht zur Routinenachsorge einer beschwerdefreien Patientin.
Bei auffälligen Befunden wird individuell weitere abklärende Diagnostik geplant, je nach Beschwerdebild entweder in unserer Praxis oder beim zuständigen Facharzt. Daher ist es wichtig, dass wir im Gespräch alle Beschwerden ansprechen und zusammen überlegen, ob diese von Bedeutung für Ihre Erkrankung sein könnten. Im Zweifelsfall wird immer eine weitere Abklärung erfolgen.