Neues Vorsorgemodell ab dem 01.01.2020

Der GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) hat beschlossen, das bisherige Vorsorgemodell für die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs zu ändern. Wir informieren Sie über die wichtigen Neuerungen:

Einladungsmodell

Vorsorgeberechtigt sind alle Frauen ab 20 Jahren; zwischen 20 und 65 Jahren erhalten Sie künftig in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren eine persönliche Einladung für die Gebärmutterhalskrebsvorsorge von Ihrer Krankenkasse. Für den Anspruch auf Krebsvorsorge gibt es aber keine Altersobergrenze.

Frauen von 20-34 Jahren

Frauen in dieser Altersgruppe sind so wie bisher auch berechtigt, jährlich im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung einen Abstrich am Gebärmutterhals für die zytologische Untersuchung (PAP-Abstrich) durchführen zu lassen.

Falls sich bei der Untersuchung pathologische (krankhafte) Befunde ergeben, besteht der Anspruch auf weitere Abklärungsdiagnostik je nach medizinischer Notwendigkeit. In diesem Fall werden Sie natürlich von uns darüber aufgeklärt und beraten.

Frauen ab 35 Jahren

Für Frauen ab 35 Jahren wird sich die Gebärmutterhalskrebsvorsorge grundlegend verändern. Statt der jährlichen Entnahme eines zytologischen Abstriches wird ab dem 01.01.2020 das gesetzliche Vorsorgeintervall auf 3 Jahre verlängert. Allerdings wird das entnommene Material vom Gebärmutterhals in Zukunft nicht nur auf Krebszellen, sondern auch noch auf HPV Viren untersucht.

Die weiteren Bestandteile der gynäkologischen Vorsorge, die Inspektion sowie das Abtasten der Brust und der Genitalorgane wird weiterhin für alle einmal jährlich von der Krankenkasse übernommen. Die Tastuntersuchung des Enddarmes ist nicht mehr Inhalt der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.

Falls sich bei der Untersuchung pathologische (krankhafte) Befunde ergeben, besteht der Anspruch auf weitere Abklärungsdiagnostik je nach medizinischer Notwendigkeit. In diesem Fall werden Sie natürlich von uns darüber aufgeklärt und beraten.

Frauen nach operativer Entfernung der Gebärmutter

Nach einer operativen Entfernung der Gebärmutter sind nach den Richtlinien des neuen Vorsorgemodells keine zytologischen Abstriche mehr vorgesehen. Im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung erfolgt lediglich die Inspektion sowie das Abtasten der Brust und der Genitalorgane. Die Tastuntersuchung des Enddarmes ist nicht mehr Inhalt der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie.

Information zu HPV und Krebs

Humane Papillomaviren (HPV) werden für über 99% aller Fälle von Gebärmutterhals-krebs verantwortlich gemacht. Die Ansteckung verläuft über Geschlechtsverkehr bzw. über Hautkontakt im Intimbereich. Kondome können die Ansteckungsgefahr verringern, aber nicht ausschließen, da die Infektion nicht über das Sperma erfolgt. Die meisten sexuell aktiven Menschen infizieren sich in ihrem Leben mindestens einmal mit HPV, besonders in jüngerem Alter. Ca 35% aller Frauen im Alter zwischen 20 und 25 Jahren sind in Deutschland mit einem Hochrisiko-Typ infiziert. (Quelle: Robert Koch Institut) Dies können HPV-Tests mit einer ca. 90%igen Trefferquote nachweisen. Nur bei ca. 2% der Infizierten kommt es im Verlauf der Erkrankung, meist über Jahre, zu Krebsvorstufen und nachfolgend auch zu einer Krebserkrankung, was durch einen zytologischen Abstrich (PAP-Abstrich) frühzeitig entdeckt und behandelt werden kann.

Für besonders Interessierte hier eine detailliertere Begründung zum Angebot eines zusätzlichen Zytologischen Abstriches als Gesundheitsleistung im 1-Jahres-Intervall

Da die HPV Tests gemäß den offiziellen Vorgaben eine Nachweisquote von 90% haben, können leider nur 9 von 10 vorliegenden HPV Infektionen gefunden werden, eine von 10 Infektionen bleibt unerkannt. Sollte also bei noch normalem Zytologie-Abstrich nun Ihr HPV-Test unauffällig sein, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse erst nach 3 Jahren wieder die Kosten für diese Untersuchungen. Damit ein auffälliger Abstrich dann aber nicht erst drei Jahre später, sondern wie bisher auch gemäß dem nachweislich hochwirksamen Vorsorgeprinzip bereits frühzeitig innerhalb des ersten Jahres entdeckt werden kann, ist die jährliche Zytologie-Untersuchung als Gesundheitsleistung in den Jahren zwischen den von der Krankenkasse vorgesehenen Screening-Abstrichen eine sinnvolle Empfehlung zur Minimierung Ihres gesundheitlichen Risikos.

nach oben